Quellensteuer

Als Investor hast du mit Sicherheit auch ausländische Aktien. Wahrscheinlich kennst du die Formulierung aus deiner jährlichen Steuerbescheinigung der Bank: Da heißt es wahlweise „angerechnete“ oder „anrechenbare“ ausländische Quellensteuer, die du in bestimmte Felder der Anlage KAP in der Steuererklärung eintragen sollst. Doch was verbirgt sich hinter der ausländischen Quellensteuer, wie viel davon lässt sich anrechnen? Neben der ausländischen Quellensteuer gibt es eine weitere (inländische) Quellensteuer, die sogenannte Abgeltungssteuer (früher Kapitalertragsteuer). Ich zeige dir ein nachvollziehbares Rechenbeispiel, wie aus ursprünglichen 5% Bruttodividende nur noch 3,1% Nettodividende bei dir ankommen.

Abgeltungssteuer (inländische Quellensteuer)

Die Abgeltungssteuer (Ast) ist in Deutschland eine Erhebungsform der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Als Quellensteuer wird sie von der auszahlenden Stelle (z. B. deine Bank) einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Bemessung der Abgeltungssteuersatzes beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Kapitalertragsteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 % der Kapitalertragsteuer) (§ 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Du bezahlst die Abgeltungssteuer nur, wenn dein Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft ist. Ledige dürfen bis zu €801,- bzw. Ehepaare bis €1.602,- Kapitalerträge erwirtschaften, bis die Abgeltungssteuer anfällt.

Gesamtbelastung Abgeltungssteuer

Hier zeige ich dir Gesamtbelastung der Kapitalertragsteuer auf, je nachdem ob du kirchensteuerpflichtig bist oder nicht. Diese greift, sobald du inländische Dividendenerträge erhältst und den Sparer-Pauschbetrag überschritten hast.

Kirchensteuerkeine8%9%
Abgeltungssteuer25%25%25%
Solidaritätszuschlag5,5%5,5%5,5%
Kirchensteuer0%8%9%
Gesamtbelastung26,375%27,8186%27,9951%

Gesamtbelastung einer fiktiven Dividendeneinnahme

Was bedeutet das nun konkret. Wenn du beispielsweise €5.000,- investiert hast und eine Bruttodividende von 3% erhältst, dann sind das erstmal €150,-. Wow denkst du, aber nach Abzug der Abgeltungssteuer sind es im schlechtesten Fall nur noch €108,01. Deine Nettodividende ist auf einmal nur noch 2,16% wert (falls Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft ist).

Kirchensteuerkeine8%9%
Gesamtbelastung26,375%27,8186%27,9951%
Dividendeneinnahme brutto€150,-€150,-€150,-
Steuerbelastung€39,56€41,73€41,99
Dividendeneinnahme netto€110,44€108,27€108,01

Bei ausländischen Aktien kommt die sogenannte ausländische Quellensteuer dazu, die deine Dividende noch weiter kürzt. Das möchte ich dir im nächsten Absatz erläutern.

Ausländische Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden, die Investoren im Ausland dem sogenannten „Quellenstaat“ bezahlen müssen. Wenn du als Investor in die Aktie eines US-Konzerns investierst und daraus Dividendenerträge beziehst, bezahlst du die Quellensteuer. Der Quellenstaat USA behält auf diese Dividende (Kapitalertrag) die Quellensteuer.

Jedes Land legt seinen Quellensteuersatz selbst fest. Diese Quellensteuer wird bei Auszahlung einer Dividende direkt von deiner Bank einbehalten. Beispielsweise beträgt in den USA der Quellensteuersatz 30%. Von €100,- Dividende erhältst du bei in diesem Beispiel lediglich €70,- ausbezahlt. Es gibt jedoch Länder die keine Quellensteuer einbehalten, darunter zählen beispielsweise Brasilien oder Großbritannien. Im nächsten Abschnitt erfährst du, wieso du in der Realität anstatt den 30% nur noch 15% bezahlst.

Beispielrechnung
Du erhältst eine dicke 5% Bruttodividende auf dein €5.000 Investment in ein US-Unternehmen und dein Sparer-Pauschbetrag ist bereits ausgeschöpft. Wechselkurse und Kirchensteuer lasse ich unberücksichtigt.

Investment€5.000,-
5% Bruttodividende€250,-
./. 15% ausländische Quellensteuer€-37,50
Bruttodividende nach ausl. Quellensteuer€212,50 (4,25%)
./. Abgeltungssteuer 26,375%€-56,05
Nettodividende€156,45 (3,1%)

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Falls ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) existiert, kannst du einen Teil der Quellensteuer zurückholen. Die Finanzbehörden beider Länder verständigen sich auf den maximalen Steuersatz, den ausländische Investoren bezahlen müssen. Meistens liegt dieser bei 15% und ist damit meist niedriger als der Quellensteuersatz.

Doch bevor das Geld auf dem Konto landet gilt es in einigen Ländern Anträge auszufüllen und abzuwarten. Neben der Abgeltungssteuer wird bei ausländischen Dividendenerträgen die jeweilige Quellensteuer fällig. Die Dividende dieser Titel wird also zunächst doppelt besteuert. Bis zu einer bestimmten Höhe kann die ausländische Quellensteuer mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet werden.

Am Beispiel der Dividende einer US-Aktien ergibt sich folgender Sachverhalt: Du erhältst eine Bruttodividende von €100,-. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland regelt, dass du lediglich 15% Quellensteuer bezahlst. Demnach bleiben von den €100,- immerhin 85% übrig.

Eine Übersicht der Doppelbesteuerungsabkommen findest du unter folgendem Link. Dort findest du Links zu verschiedenen Ständen (seit 2012 wird jedes Jahr am 01.01. die neuen Quellensteuersätze veröffentlicht).

Auszug der anrechenbaren Abgeltungssteuer

Der Auszug zeigt die Quellensteuerübersicht vom 01.01.2019. Diese Liste enthält nicht alle DBAs, sondern nur aus meiner Sicht relevante. Falls du einen Tippfehler entdeckst, kannst du dich gerne bei mir melden.

LandQuellensteuerAnrechenbarNat. Bezeichnung der Quellensteuer
Belgien15%15%Impôt des personnes physiques / personenbelasting (Einkommensteuer) 
Brasilien*0%0%
China10%10%
Dänemark15%15%Indkomstskat til staten 
Frankreich15%12,8%Impôt sur le revenue des personnes physiques (IRPP) 
Griechenland25%10% Φόρος εισοδήματος φυσικών προσώπων (in lat. Schrift: Foros Eisodimatos Fysikon Prosopon)
Großbritannien*0%0%
Hongkongkein DBA
Indien10%10% Income tax 
Irland*0%0%
Israel10%10%
Italien15%15%Imposta sul reddito delle persone fisiche 
Japan*15%15%Gensenbun
Kanada15%15%Income tax
Niederlande*15%15%Inkomstenbelasting Dividendbelasting
Norwegen15%15%Anteilseignern mit Wohnsitz im EWR wird die einbehaltene Quellensteuer auf Antrag ganz oder teilweise erstattet („shielding deduction“)
Österreich***15%15%Einkommensteuer
Schweden15%15%Statlig inkomstskatt
Schweiz***5-30%15%Verrechnungssteuer
Spanien15-19%15%Impuesto general sobre la renta de las personas físicas; Impuesto sobre las Rentas del Capital
Russland15%15%
USA**30%15%Federal income tax

* besonders einfach, da hier keine Quellensteuer anfällt
** einfach, da bereits von der Depotbank 15% abgezogen werden, es muss kein Formular ausgefüllt werden
*** in diesen Ländern ist die Rückerstattung vergleichsweise unkompliziert

Quellensteuer zurückholen?

Je nach Land ist es mehr oder weniger kompliziert die Quellensteuer auf 15% zu senken. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die ich dir aufzeige:

  1. Am einfachsten ist es, bereits vor der ersten Dividendenzahlung eine Reduzierung der ausländischen Quellensteuer zu beantragen. So wird dir als Investor nur 15 Prozent Quellensteuer abgezogen. Das ist beispielsweise bei DeGiro für US-Aktien der Fall, wenn du das Formular W8-BEN ausfüllst. Das ist aber leider nicht für alle Länder möglich.
  2. Die Erstattung der Quellensteuer im Nachgang ist die zweite Möglichkeit. In vielen Ländern wie Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz und Spanien geht das kostenlos und ohne Hilfe von Banken oder Verwahrstellen wie Clearstream. Meist benötigst du nur eine Wohnsitzbescheinigung deines Finanzamts. Vorgefertigte Anträge gibt es online beim Bundeszentralamt für Steuern.
  3. Die dritte Möglichkeit ist die teuerste. In den übrigen Länder musst du den offiziellen Weg bestreiten, um die Erstattung der Quellensteuer zu erreichen. Das kann sehr teuer werden: Neben Bearbeitungsgebühren der Banken, oft zwischen 20 und 80 Euro, verlangt auch Clearstream 60 Euro Gebühr plus Mehrwertsteuer für jedes Formular. Benötigst du mehrere Formulare, kann die Rückerstattung hunderte € verschlingen. Das lohnt sich für den normalen Privatanleger nicht.

Hast du weitere Fragen oder Anmerkungen zur Quellensteuer? Stell sie doch einfach in den Kommentaren oder direkt per Mail.

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